Prozesschronik

+++ 28. Oktober 2021: Berlin – Urteilsverkündung im schriftlichen Verfahren +++

Im Verfahren gegen eine Genoss*in wurde der Streitwert des Verfahrens auf Antrag von TDT von 40.000 auf 8.000 reduziert. Die Aktivist *in wird zu Betretungsverbot des Schlachthofes in Kellinghusen verurteilt.

+++ 18. August 2021: Prozess in Itzehoe +++

Am 18.08.21 wurden zwei weitere Verfahren gegen Aktivist*innen von tear down tönnies vor dem Landgericht (LG) Itzehoe verhandelt.
Das Wohnortgericht LG Braunschweig hatte sich in den Verfahren für nicht zuständig erklärt und diese an das LG Itzehoe verwiesen. Da es bereits zwei rechtskräftige Urteile in anderen Verfahren gibt, musste der Schadensersatz bereits gezahlt werden. Daher wurde in Itzehoe nur über die Unterlassensforderung verhandelt. Dabei drehten sich viele Argumente um das Bestehen einer Wiederholungsgefahr. Aber auch um die Frage wie es sein kann, dass Tönnies eine Unterlassung fordert, obwohl das Betriebsgelände der Firma R. Thomsen gehört und im Oktober 2019 nur Mitarbeiter*innen von Dienstleistern wie MTM beschäftigt waren, wurde gestritten. Das Urteil will die Richterin am 08.09.21 verkünden.

+++ 05. August 2021: Gerichtsentscheidung 2. Kieler Prozess +++

Am 22. April fand am Landgericht Kiel gegen eine Aktivistin  statt. Das Gericht hat nun am 5. August seine Entscheidung im Prozess gefällt. So soll die Aktivistin rund 10.000 Euro Schadensersatz an den Konzern Tönnies zahlen und darf das Betriebsgelände nicht mehr betreten. Andernfalls droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Ein klarer Fall von Klassenjustiz, in der der Schutz des Privateigentums höher gestellt wird, als das Grundrecht darauf, gesellschafts- und systemkritische Forderungen nach mehr Schutz für Arbeiter*innen in den Schlachtfabriken, ein Ende der Ausbeutung von Tieren und einer Agrarwende im Sinne des Klimaschutzes mit angemessenen Mitteln in die Öffentlichkeit zu tragen.

Zudem Tönnies, einer der größten deutschen Fleischkonzerne, seinen Profit genau mit diesen systemimmanenten Faktoren – also mit der Ausbeutung der Arbeiter*innen, der Tiere und der Umwelt –  erwirtschaftet und mit seinen enormen finanziellen Rücklagen, Kritiker*innen über Zivilprozesse mundtot machen kann.

Es ist das zweite Urteil am Kieler Landgericht im Fall der Proteste. Bereits im Februar wurde ein Aktivist zur Zahlung von 15.600 Euro verurteilt, auch er erhielt ein dauerhaftes Betretungsverbot für das Betriebsgelände. Dieser Fall ist in Berufung.

+++ 08. Juli 2021: Gerichtsentscheidung im Prozess Aachen +++

Am 27. Mai 2021 fand ein Zivilprozess gegen eine Aktivistin am Landgericht Aachen statt. Hier  wurde am 08. Juli vom Gericht folgende Entscheidung gefällt. Die Beklagte wurde verurteilt zur Zahlung von 15.626 Euro plus Zinsen und 1.029,35 Euro außergerichtliche Anwaltskosten plus Zinsen und unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten bei Zuwiderhandlung es zu unterlassen, das Gelände zu betreten, Zugang oder Zufahrt zum Schlachthof zu behindern wie am 21.10.2019.

Erneut machten die Richter*innen keine Anstalten, Tönnies zu durchleuchten und die Offenlegung der Bilanzen des Konzerns im Zusammenhang mit der geforderten Schadenssumme einzufordern.

+++ 06. Juli 2021: Prozess in Ingolstadt +++

Am 06.07. um 11:00 fand der Prozess gegen einen Genossen am Landgericht Ingolstadt (Auf der Schanz 37) statt.
Wie auch die Verfahren davor, wurde auch dieser Prozess von ca. 15 Menschen solidarisch begleitet. Corona wurde als Vorwand genommen, um eine solidarische Prozessbegleitung im Gerichtsaal zu erschweren. So konnten nur 5 Menschen (inkl. Presse) die Verhandlung im Gericht begleiten. Der Prozess erregte jedoch Medieninteresse, was uns eine gute Gelegenheit bot, unseren Forderungen, u.a. nach einem Ende der Ausbeutung von Tieren, Menschen und Umwelt, Nachdruck zu verleihen. Kritisiert und problematisiert wurde zudem auch die Versuche von Konzernen mit Zivilklagen gegen Aktivist*innen Proteste zu unterbinden.
Eine Prognose wie der Richter entscheiden wird, lässt sich nicht treffen. Am 03.09 wird verkündet ob und wie der Prozess weitergeht.

Hier könnt ihr unsere Rede sowie die Rede der Gruppe LaResistance ansehen.

Hier der Aufruf:
Wir rufen zur Kundgebung ab 10:30 vor dem Landgericht Ingolstadt und ab 11 Uhr zur solidarische Prozessbegleitung im Landgericht auf.

Deutschlands größter Fleischkonzern Tönnies versucht, mit Geldforderungen und Unterlassungsklagen gegen Kritiker*innen vorzugehen. Ursprünglich sollten mehrere Aktivist*innen aus der Tierrechts- und Klimabewegung rund 40.000€ zahlen, die im Oktober 2019 den Tönnies-Schlachthof Kellinghusen blockierten, um gegen die Fleischindustrie und das System zu protestieren.

Tönnies hat veranlasst, dass das Verfahren gegen die Aktionsgruppe aufgesplittet wurde und es somit zahlreiche einzelne Verfahren u.A. in Kiel, Lübeck, Ingolstadt, Aachen, Braunschweig und Berlin gibt. Die einzelnen Gerichte werden darüber zu entscheiden haben, ob dies ein Missbrauch der Prozeßordnung durch Tönnies darstellt.

Es laufen mittlerweile auch schon die ersten Prozesse und in einem Fall kam es auch schon zu einer Verurteilung: Der*die beklagte Aktivist*in wurde zu einer Zahlung von 16.761€ verurteilt. Gegen dieses Urteil haben wir Berufung eingelegt.

In dem Prozess offenbarte Tönnies, dass es eben nicht um den Ausgleich eines Schadens, der angeblich durch die Blockade verursacht worden sei, geht. Vielmehr will Tönnies politischen Protest unterbinden und die Aktivist*innen abschrecken. Die mittlerweile von Tönnies eingereichte Unterlassungsforderung unterstreicht dies.

Dieser Prozess zeigt auf, dass politische Aktionen kriminalisiert werden, während Konzerne wie Tönnies weiterhin ihre ausbeuterische Praxis fortsetzen können. Solche Konzerne sind die Konsequenz einer kapitalistischen Wirtschaftsweise, in der die Lebensgrundlage vieler zerstört wird und die Ausbeutung von Mensch, Tier und Natur als gegeben gilt. Wir wollen und können das nicht länger hinnehmen und werden unseren Protest fortsetzen! Unterstützt uns dabei!

Kommt alle zur Kundgebung, nehmt an der Verhandlung teil, solidarisiert euch mit den Aktivist*innen und verbreitet den Aufruf!
Falls ihr die Anreise nicht antreten könnt, organisiert gern Soli-Aktionen in euren Städten und schickt uns eure Fotos und Berichte gern an unsere Mailadresse:
teardowntoennies@riseup.net
(den pgp Schlüssel findet ihr auf der Homepage)

Die Kundgebung wird mit Abstand sowie Mund- und Nasenbedeckung durchgeführt.
Kriminell ist das System und nicht der Widerstand dagegen!

+++ 27. Mai 2021: Prozess in Aachen +++

Am 27.5. fand der Prozess in Aachen gegen eine Genoss*in statt.
Auch hier zeigten die Richter*innen kein Interesse daran, das krude Firmengeflecht von Tönnies zu durchleuchten und die Rechnungen zu überprüfen. Ähnlich wie in Kiel entschieden sie, dass der von Tönnies angegebene Schaden zu zahlen sei, schränkte aber die Unterlassungserklärung zu unseren Gunsten ein. So dürfen wie lediglich das Schlachthofgelände in Kellinghusen nicht mehr betreten, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auf den Zufahrtswegen wurde uns gnädiger Weise nicht verwehrt .

+++ 03. Mai 2021: Update zu den Prozessen +++

Tönnies hat damit begonnen, seine Forderung auf Schadensersatz (15.626,20 Euro) und Unterlassen gerichtlich durchzusetzen. Vertreten wird Tönnies dabei von der Kanzlei Eversheds Sutherland. Mit der Unterlassenserklärung will Tönnies erreichen, dass wir 250.000 Euro zahlen müssen oder zu einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten verurteilt werden, sofern wir das Gelände des Schlachthofes erneut betreten, die Zufahrt zum Schlachthof oder den Zugang zu den Rampen beeinträchtigen oder Dritte dazu veranlassen bzw. dabei unterstützen. Tönnies hat das Verfahren aufgesplittet und lässt die einzelnen Verfahren an den jeweiligen Wohnorten der Aktivist*innen verhandeln. Dies soll uns weiter unter Druck setzen, da mehrere Verfahren die Kosten erheblich steigern.

Mittlerweile hat es die ersten Verhandlungstermine vor den Landgerichten gegeben. Das erste Verfahren wurde vor dem LG Kiel verhandelt. Der*die Aktivist*in wurde zur Zahlung von 15.626,20 Euro Schadensersatz verurteilt. Das Gericht hat somit die Forderung von Tönnies vollumfänglich anerkannt. Die Unterlassensforderung beurteite es jedoch als zu weit gehend und reduzierte sie darauf, der*dem Aktivist*in das Betreten des Schlachthofgeländes in Kellinghusen zu untersagen. Gegen die Entscheidung des LGs haben wir Berufung eingelegt.

Das zweite und dritte Verfahren wurde vor dem LG Braunschweig verhandelt. Das LG Braunschweig ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Aufsplittung der Verfahren einen Missbrauch der Prozessordnung darstellt und es auch prozessökonomisch unsinnig ist, mit demselben Sachverhalt und Verfahren mehrere Landgerichte zu belasten. Das LG Braunschweig hat das Verfahren an das LG Itzehoe (zuständig nach Tatort) verwiesen. Dies lässt uns optimistisch werden, dass weitere LGs das Verfahren an Itzehoe verweisen werden.

Der vierte Prozess wurde wieder vor dem LG Kiel verhandelt. Die zuständige Richterin sieht die Schadensersatzforderung von Tönnies als nicht schlüssig und nicht ausreichend belegt an. Den Anspruch auf Schadensersatz gegen uns zieht sie jedoch nicht grundsätzlich in Zweifel. Tönnies hat bis Mitte Mai Zeit, weitere Nachweise einzureichen. Am 03.06.21 soll das Urteil verkündet werden.

Weitere Prozesstermine, die bereits bekannt sind:

27.05.21, 14:00 Uhr
LG Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen

06.07.21, 11:00 Uhr
LG Ingolstadt, Auf der Schanze 37, 85049 Ingolstadt

23.09.21, 11:00 Uhr
LG Berlin, Littenstr. 12-17, 10179 Berlin

Wir freuen uns über eine solidarische Prozessbegleitung, nicht nur an den Verhandlungstagen.

+++ 22. April 2021: Solidarische Prozessbegleitung in Kiel +++

Kundgebung am 22.04 um 9.00 Uhr vor dem Landgericht Kiel
Solidarische Prozessbegleitung: 09.30 im Landgericht Kiel

Deutschlands größter Fleischkonzern Tönnies versucht, mit Geldforderungen und Unterlassungsklagen gegen Kritiker*innen vorzugehen. Ursprünglich sollten mehrere Aktivistinnen aus der Tierrechts- und Klimabewegung rund 40.000€ zahlen, die im Oktober 2019 den Tönnies-Schlachthof Kellinghusen blockierten, um gegen die Fleischindustrie zu protestieren.

Tönnies hat veranlasst, dass das Verfahren gegen die Aktionsgruppe aufgesplittet wurde und es somit zahlreiche einzelne Verfahren u.A. in Kiel, Lübeck, Ingolstadt, Braunschweig und Berlin gibt. Die einzelnen Gerichte werden darüber zu entscheiden haben, ob dies ein Missbrauch der Prozeßordnung durch Tönnies darstellt.

Es laufen mittlerweile auch schon die ersten Prozesse. Am Landgericht in Braunschweig ging es am 11. März um die Zuständigkeit der Landgerichte. Diese Entscheidung wird ebenfalls am 22. April mitgeteilt. Aber in einem Fall kam es auch schon zu einer Verurteilung: Der beklagte Aktivist wurde zu einer Zahlung von 16.761€ verurteilt. Gegen dieses Urteil haben wir Berufung eingelegt.

In dem Prozess offenbarte Tönnies, dass es eben nicht um den Ausgleich eines Schadens, der angeblich durch die Blockade verursacht worden sei, geht. Vielmehr will Tönnies politischen Protest unterbinden und die Aktivist*innen abschrecken. Die mittlerweile von Tönnies eingereichte Unterlassungsforderung unterstreicht dies. Dieser Prozess zeigt auf, dass politische Aktionen kriminalisiert werden, während Konzerne wie Tönnies weiterhin ihre ausbeuterische Praxis fortsetzen können. Konzerne wie Tönnies sind die Konsequenz einer kapitalistischen Wirtschaftsweise, in der die Lebensgrundlage vieler zerstört wird und die Ausbeutung von Mensch, Tier und Natur als gegeben gilt. Wir wollen und können das nicht länger hinnehmen und werden unseren Protest fortsetzen! Unterstützt uns dabei! Kommt alle zur Kundgebung, nehmt an der Verhandlung teil, solidarisiert euch mit den Aktivist*innen und verbreitet den Aufruf!

Die Kundgebung wird mit Abstand sowie Mund- und Nasenbedeckung durchgeführt.


vielen Dank an Angelika Oetker-Kast/strayDOK für die Bilder

+++ 11. März 2021: Verhandlung in Braunschweig +++

Kriminell ist das System-Tönnies und nicht der Widerstand dagegen

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung
Kundgebung: 12.30 vor dem Landgericht Braunschweig – Münzstraße 17 –
Solidarische Prozessbegleitung: 13.15 im Landgericht Braunnschweig – Münzstraße 17 –

Am 19. Oktober 2019 blockierten zahlreiche Aktivist*innen der Gruppe Tear down Tönnies, eine Schlachtfabrik des größten Fleischkonzerns Europas in Kellinghusen in Schleswig Holstein. Dort werden täglich bis zu 6.000 Schweine geschlachtet. Tönnies gibt an das durch die Aktion ein Schaden von knapp 40.000 € entstanden sei. Seit Juli 2020 versucht der Konzern das Geld von einigen Aktivist*innen einzutreiben. Nachdem diese sich weigerten Geld an ein Unternehmen zu zahlen, das verantwortlich für die extreme Ausbeutung von Arbeiter*innen, Klimakrise, Naturzerstörung und Gewalt an Tieren ist, versucht Tönnies die Forderung gerichtlich durchzusetzen.

Tönnies hat veranlasst das die Verfahren aufgesplittet werden und es somit zahlreiche einzelne Verfahren an den jeweiligen Wohnorten der Aktivist*innen gibt. Die einzelnen Gerichte werden darüber zu entscheiden haben, ob dies ein Missbrauch der Prozeßordnung durch Tönnies darstellt.

Tönnies hat mittlerweile die Klage um eine Unterlassungsforderung ergänzt und offenbart damit, worum es ihm bei der Klage eigentlich geht. Es geht nicht um den Ausgleich eines (bisher nicht belegten) Schadens, sondern um die Unterbindung weiterer kraftvoller Aktionen und die Abschreckung von Aktivist*innen.

Die Versuche der Einschüchterung von Kritiker*innen hat bei Tönnies bereits Tradition. So wurden auch schon Gewerkschaften und Aktivist*innen, die sich für die Rechte der von Tönnies ausgebeuteten Arbeiter*innen einsetzten, mit Unterlassensklagen überzogen.

Doch wir haben mehr zu verlieren als 40.000 Euro. Wir können nicht weiter zulassen, dass Konzerne, wie Tönnies, die Lebensgrundlage auf unserem Planten vernichten. Menschen, Tiere und die Natur ausbeuten und zerstören. Deshalb kann unsere Antwort nur lauten, den Protest fortzusetzen und zu intensivieren. Unterstützt uns dabei!

Wir fordern ein Ende der Ausbeutung durch Konzerne wie Tönnies! Wir fordern einen Ausstieg aus der Tierindustrie! Wir fordern eine längst überfällige Agrarwende hin zu einer solidarischen und biologischen Landwirtschaft! Tönnies enteignen!

Kommt alle zur Kundgebung, nehmt an der Verhandlung teil und solidarisiert euch mit den Aktivist*innen.

Die Kundgebung wird mit Abstand sowie Mund- und Nasenbedeckung durchgeführt

+++ 29. Oktober 2020: Tönnies geht vor Gericht +++

Mittlerweile hat Tönnies eine Klage bei den Landgerichten an Wohnorten von mehreren Aktivist*innen in Kiel, Lübeck, Ingolstadt, Braunschweig und Berlin erhoben. In der Klage verzichtet Tönnies, erstmal unter Vorbehalt, auf den entgangenen Gewinn. Wahrscheinlich weil sie bereits selber eingesehen haben, das diese Forderung juristisch nicht durchsetzbar ist. Weiterhin werden die Kosten für Aufstallung und Wartezeiten in Höhe von 18.329,11 Euro in Rechnung gestellt. Hinzukommen kommen noch die Kosten des Rechtsstreits.

Strafbefehl vom Amtsgericht Itzehoe

Ein Aktivist hat einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch in Höhe von 70 Tagessätzen vom Amtsgericht Itzehoe erhalten. Gegen diesen legte er Widerspruch ein.

Wir werden uns von der Schadensersatzforderung und dem Strafverfahren durch Tönnies nicht einschüchtern lassen. Unser Protest geht weiter. Wir freuen uns auf die juristische Auseinandersetzung mit der Firma. Gegenstand des Verfahrens wird auch sein wer hier wem Schadensersatz zu leisten hat. Wir der Firma Tönnies? Oder die Firma Tönnies den Tieren die in den Betrieben Angst, Gewalt und den Tod erfahren haben? Den Arbeiter*innen die in den Betrieben ausgebeutet werden, einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben? Den Menschen und Tieren die vom Klimawandel betroffen sind? Den Menschen und Tieren die von der Umweltzerstörung durch die Tierproduktion betroffen sind?